Aktuelles
Mamma-MRT - MR-Tomographie weiblichen Brustdrüse
Seit dem 01.01.2008 besitzt unsere Praxis die Genehmigung,
MRT-Untersuchungen der weiblichen Brustdrüse ("Mamma-MRT")
bei vertragsärztlichen Patientinnen unter den einschränkenden
Voraussetzungen nach EBM-Ziffer 34.4.3.1 als vertragsärztliche
Leistung durchzuführen. Dabei sind die Bedingungen der "Kernspintomographie-Vereinbarung
nach § 135 Abs. 2 SGB V" strikt zu beachten. Hierzu
zählen v.a. Frauen, bei denen ein Brustkrebs brusterhaltend
operiert und/oder bestrahlt wurde und bei denen im Verlauf der
Nachsorge unklare Befunde bestehen. Die recht komplizierten Voraussetzungen
erläutern wir Ihnen auf unserem Informationsblatt
Mamma-MRT.