Praxis für Radiologie und Nuklearmedizin

Aktuelles

Mamma-MRT - MR-Tomographie weiblichen Brustdrüse

Seit dem 01.01.2008 besitzt unsere Praxis die Genehmigung, MRT-Untersuchungen der weiblichen Brustdrüse ("Mamma-MRT") bei vertragsärztlichen Patientinnen unter den einschränkenden Voraussetzungen nach EBM-Ziffer 34.4.3.1 als vertragsärztliche Leistung durchzuführen. Dabei sind die Bedingungen der "Kernspintomographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V" strikt zu beachten. Hierzu zählen v.a. Frauen, bei denen ein Brustkrebs brusterhaltend operiert und/oder bestrahlt wurde und bei denen im Verlauf der Nachsorge unklare Befunde bestehen. Die recht komplizierten Voraussetzungen erläutern wir Ihnen auf unserem Informationsblatt Mamma-MRT.